Wertermittlung in Hamburg

Wie ist der genaue Ablauf?

Sachwertverfahren

Der mögliche Verkaufspreis in Euro ist entscheidend. Um zu diesem realistischen Verkaufspreis, der am Markt auch durchgesetzt werden kann, zu kommen, ist aber eine umfangreiche Begutachtung der Immobilie zur Wertermittlung erforderlich.

Vergleichswertverfahren

Dazu muss nicht nur das Objekt selbst besichtigt und genau taxiert werden, sondern auch das Umfeld der Immobilie ist genau zu untersuchen. Dazu gehören Faktoren wie Lage mit Verkehrsinfrastruktur und Wertigkeit der Lage. Auch das Baujahr und der Zustand des Objektes sind relevant.

Ertragswertverfahren

Außer diesen Faktoren muss auch die Marktsituation berücksichtigt werden. Denn ein Preis am Markt ist nur aufgrund von Angebot und Nachfrage letztlich auch tatsächlich durchzusetzen. Dazu müssen auch Statistiken und Marktergebnisse herangezogen werden. Preistabellen geben weitere Hinweise.

Expertise des Fachmannes sorgt für einwandfreies Verfahren

Bei der Wertermittlung kommt es nicht nur auf die Fachkenntnis des Experten an. Natürlich beherrschen unsere Mitarbeiter als Gutachter alle Verfahren zur Ermittlung des konkreten und marktgerechten Wertes. Insbesondere können sie natürlich fachlich korrekt die Bausubstanz und die örtlichen Gegebenheiten des Grundstückes richtig einschätzen. Somit ist sichergestellt, dass Ihre Immobilie schon von der Bausubstanz her richtig taxiert wird. Aber unsere Immobilienprofis kennen sich natürlich nicht nur mit dem baulichen Zustand aus, sondern kennen auch die Marktlage sehr gut.

Anhand welcher Faktoren wird der Wert einer Immobilie in Hamburg berechnet?

Unsere Fachleute arbeiten bei der Wertermittlung mit allen üblichen und anerkannten Verfahren, um den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie für den Verkauf sicher festzustellen. Im Wesentlichen kommen dabei drei unterschiedliche Verfahren zur Anwendung – je nach Objekt und den individuellen Verhältnissen. Ziel ist dabei immer die Ermittlung des sogenannten Verkehrswertes, der also den Wert meint, den die Immobilie bei einem Verkaufsverfahren am Markt tatsächlich realisieren könnte. Diese Verfahren sind von allen Beteiligten wie Gutachtern, Banken, Käufern, Verkäufern und anderen Beteiligten anerkannt und sind transparent und nachvollziehbar für alle Seiten, damit rechtssichere Verkäufe abgeschlossen werden können. Eine Möglichkeit ist dabei das Vergleichswertverfahren. Hier werden einfach vergleichbare Objekte, die in letzter Zeit in der Region verkauft wurden, zur Verkehrswertbildung herangezogen. Natürlich ist das schwierig, wenn es keine vergleichbaren Objekte oder nicht in ausreichender Anzahl gibt. Dann müsste auf eines der beiden anderen Verfahren zur Wertermittlung zurückgegriffen werden. Wenn es sich bei den zur Ermittlung des Wertes anstehenden Objekten um Immobilien für Vermietung und Verpachtung handelt, wird das Ertragswertverfahren angewendet. Das ist eine Kombination aus Gebäudeertragswert mit dem reinen Grundstücks-Bodenwert. Dieses Verfahren soll den Verkehrswert dadurch ermitteln, dass die Ertragsmöglichkeiten mit dem Objekt (also Mieten etc.) herangezogen werden. Das dritte Verfahren ist das Sachwertverfahren. Hier wird der Sachwert der Immobilie als Grundlage der Wertermittlung genutzt. Die Frage ist zu stellen, was die Bausubstanz heute wert ist und die Neuerrichtung des Gebäudes aktuell kosten würde.

Rund-Um-Betreuung durch Experten

Wenn Sie uns mit der Wertermittlung beauftragen, um zum marktgerechten Verkaufspreis zu gelangen, können Sie darauf vertrauen, dass Sie von Beginn an in professionellen Händen sind, die Ihre Immobilie optimal und mit dem nötigen Expertenwissen schätzen, sodass Sie bei einem Verkauf auch wirklich die bestmöglichen Verkaufspreise erzielen. Die Fragen rund um Ihre Immobilie sind so komplex, dass die Wertermittlungen und der Verkaufsprozess von Beginn an nur in Expertenhand gehört. Gerade bei den hohen Preisen am Immobiliensektor sollte der Verkauf auf jeden Fall ohne Fehler ablaufen. Auf keinen Fall sollten Sie diese komplexen Verfahren selbst machen.

hauskaufberatung-hamburg

Verkauf von Immobilien

Die Immobilienbewertung bei den Wertermittlungen sollte auch berücksichtigen, für wen diese Wertermittlung erfolgen soll. Es gibt die Notwendigkeit, entweder für den gewollten Verkauf oder eine Wertermittlung zum Beispiel für eine Scheidung oder im Erbfall. Auch bei Nießbrauch und bei der Finanzierung durch Banken ist eine Wertermittlung üblich. Für alle Anlässe gibt es optimale Bewertungsverfahren, die Sie unseren Experten überlassen sollten.

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